Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Transparenz
Diese Erklärung beschreibt die Grundsätze und Praktiken, die GraniteMark (nachfolgend „Unternehmen“ genannt) im Kampf gegen Geldwäsche (AML) und Terrorismusfinanzierung (CFT) strikt einhält. Im Rahmen dieser Initiative setzt das Unternehmen eine Reihe von Maßnahmen um, um die Legalisierung von durch kriminelle Aktivitäten erlangten Geldern gemäß internationalen Standards und Anforderungen in diesem Bereich zu identifizieren und zu verhindern.
1. Identifizierung und Verifizierung
1.1. Gemäß den Grundsätzen zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Kundenidentifizierung („Know Your Customer“) führt das Unternehmen sowohl zu Beginn der Geschäftsbeziehung als auch während der gesamten Leistungserbringung eine Kundenidentifizierung und -verifizierung anhand der bereitgestellten Dokumente und Daten durch.
1.2. Bei der Registrierung gibt der Kunde seine Identifizierungsdaten an, darunter seinen vollständigen Namen, sein Geburtsdatum, seinen Wohnort, seine Telefonnummer und seine E-Mail-Adresse.
1.3. Nach Erhalt der Identifizierungsdaten verifiziert das Unternehmen den Kunden durch die Anforderung geeigneter Dokumente.
- 1.3.1. Zur Überprüfung der Identität des Kunden ist eine hochwertige gescannte Kopie oder ein Foto des Reisepasses, Führerscheins oder eines anderen amtlichen Ausweisdokuments erforderlich.
- 1.3.2. Zur Bestätigung der Wohnadresse des Kunden ist eine hochwertige gescannte Kopie oder ein Foto einer Stromrechnung oder eines Kontoauszugs erforderlich, die nicht älter als drei Monate ist.
1.4. Auf Anfrage des Unternehmens muss der Kunde eine gescannte Kopie oder ein Foto der Vorder- und Rückseite seiner Zahlungskarte vorlegen. Auf der Vorderseite müssen der vollständige Name des Karteninhabers, das Ablaufdatum der Karte sowie die ersten sechs und letzten vier Ziffern der Kartennummer deutlich zu sehen sein. Auf der Rückseite muss die Unterschrift des Karteninhabers deutlich zu sehen sein, wobei der CVC2/CVV2-Code verdeckt sein muss.
2. Richtlinie zur Transaktionsüberwachung und zum Umgang mit Geldmitteln
2.1. Um das Risiko von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verringern, akzeptiert das Unternehmen unter keinen Umständen Bareinzahlungen und nimmt keine Barabhebungen vor.
2.2. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Bearbeitung einer Transaktion jederzeit abzulehnen, wenn der Verdacht besteht, dass die Transaktion mit Geldwäsche oder anderen illegalen Aktivitäten in Zusammenhang steht.
2.3. Gemäß internationaler Gesetzgebung informiert das Unternehmen den Kunden nicht darüber, dass seine verdächtigen Aktivitäten den zuständigen Behörden gemeldet wurden.
2.4. Bei einer Einzahlung muss der Name des Absenders exakt mit dem bei der Kontoregistrierung angegebenen Namen übereinstimmen. Zahlungen von Dritten werden nicht akzeptiert.
2.5. Das Unternehmen verlangt die Einhaltung der üblichen Ein- und Auszahlungsverfahren. Auszahlungen müssen auf dasselbe Konto und mit derselben Methode wie die Einzahlung erfolgen. Bei Auszahlungen muss der Name des Empfängers exakt mit den Kundendaten in der Datenbank des Unternehmens übereinstimmen. Erfolgte die Einzahlung per Banküberweisung, darf das Geld nur auf dieselbe Weise und auf dasselbe Konto bei derselben Bank ausgezahlt werden, von der die Einzahlung getätigt wurde. Erfolgte die Einzahlung über ein elektronisches Zahlungssystem, darf das Geld nur über dasselbe System und auf dasselbe Konto ausgezahlt werden, von dem die Einzahlung getätigt wurde.
2.6. Gemäß den Verfahren zur Verhinderung der Legalisierung illegal erworbener Gelder sind Auszahlungen nur in der Währung zulässig, in der die Einzahlung getätigt wurde.
2.7. Das Unternehmen speichert Daten zu allen Transaktionen fünf Jahre nach Beendigung des Kundenvertrags.
3. AML-Compliance und Mitarbeiterschulung
3.1. Das Unternehmen ernennt einen Mitarbeiter, der für die Einhaltung der Anti-Geldwäschegesetze verantwortlich ist. Dieser Mitarbeiter trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung der CFT- und AML-Richtlinien, die Entwicklung und Umsetzung des AML-Programms des Unternehmens sowie für die Schulung der Mitarbeiter in Geldwäscheprävention und die Entgegennahme, Prüfung und Aufbewahrung interner Meldungen über verdächtige Aktivitäten.
3.2. Alle Mitarbeiter und Führungskräfte des Unternehmens werden im Rahmen des Einstellungsverfahrens einer gründlichen Hintergrundprüfung unterzogen.
3.3. Mitarbeiter, die mit Kunden interagieren und an der Aufdeckung und Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit der Legalisierung illegal erworbener Gelder beteiligt sind, werden in Geldwäscheprävention geschult. Jeder neue Mitarbeiter erhält einen AML-Schulungsplan. Diese Schulung umfasst eine professionelle Vorbereitung auf die Identifizierung verdächtiger Aktivitäten, die Verhinderung und Aufdeckung von Straftaten im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die Einreichung der entsprechenden Meldungen.
3.4. Der für die Einhaltung der Anti-Geldwäschegesetze verantwortliche Mitarbeiter muss Meldungen über etwaige Verstöße gegen die AML-Richtlinie des Unternehmens entgegennehmen. Verstößt der für die Einhaltung der Geldwäschebekämpfung zuständige Mitarbeiter gegen diese Richtlinie, ist dies der Unternehmensleitung zu melden.
4. ÄNDERUNGEN DIESER RICHTLINIE ZUR GELDWÄSCHEBEKÄMPFUNG
Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Richtlinie jederzeit zu ändern und empfiehlt, sie regelmäßig zu überprüfen. Die fortgesetzte Nutzung der Website-Dienste oder der Besuch der Website gilt als Zustimmung zu allen Änderungen dieser Richtlinie.